(bp) Der DJV ist in der Vergangenheit, vor allem nach dem Urteil des BGH zur Verlegerbeteiligung, dafür kritisiert worden, dass er an der gemeinsamen Wahrnehmung von Rechten der Urheber und der Verleger festhält. Behauptet wird z.B., der DJV unterstütze, dass „Verleger weiterhin hälftig an den Einnahmen der VG Wort“ beteiligt werden.

Diese Behauptung ist falsch. Der DJV hat sich noch nie dafür eingesetzt, dass Verleger 50 % der Erlöse der VG Wort oder einer anderen Verwertungsgesellschaft erhalten. Im Gegenteil haben seine Vertreter(innen) in allen Verteilungsfragen stets dafür plädiert, an die Urheberinnen und Urheber deutlich mehr als die Hälfte der Erlöse auszuschütten. Das ist u.a. der Grund dafür, dass Journalistinnen und Journalisten bei verlegten Werken    100 % der Pressespiegelvergütung, 70 % der Reprographievergütung und    60 % der Vergütung aus der elektronischen Reprographie erhalten.

Der DJV hat sich aber immer dafür eingesetzt, dass Urheber und Verleger in den Verwertungsgesellschaften gemeinsam ihre Rechte wahrnehmen. Auch nach dem BGH‐Urteil ist die gemeinsame Rechtewahrnehmung sinnvoll:

Urheber haben originäre gesetzliche Vergütungsansprüche. Verleger können diese Rechte nur durch Abtretung erwerben. Das Urteil des BGH akzeptiert, dass Urheber ihre Ansprüche nachträglich, also nach der Schaffung des Werkes oder nach der Veröffentlichung an Verleger abtreten, es reicht auch, dass Zahlungsansprüche abgetreten werden. Urheber sind daher nicht davor gefeit, dass Verlage Druck ausüben, um an diese Rechte zu gelangen. Ebenso wenig, wie Urheber davor geschützt sind, dass Verlage ihnen alle Rechte für eine Vergütung abnehmen. In den Verwertungsgesellschaften sorgen gesetzliche Regelungen und die Aufsicht dafür, dass sie nicht übervorteilt werden.

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(rl) Thüringens Innenminister, Dr. Holger Poppenhäger, ließ sich in einer Medieninformation zum Softwareeinsatz bei der Thüringer Polizei zitieren: „Sollten sich die Beschuldigungen als haltlos erweisen, so sind sie jedoch erneut geeignet, Unruhe in die Thüringer Polizei zu tragen. Hier steht dann auch die Glaubwürdigkeit der Verursacher der Beschuldigungen auf dem Spiel.“ Wen meint er nur abseits jeglicher Verschwörungstheorie?

Ist es das LKA Thüringen, das Software möglicherweise nicht nur zur IT-Sicherheit einsetzt oder datenschutzrechtliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt?

Ist es vielleicht das Innenministerium selbst, das den Hauptpersonalrat bei der Einführung des Gesamtprogramms „Device Watch“ möglicherweise nicht ausreichend informiert und die beiden Überwachungsprogramme verschwiegen hat?

Ist gar ein Informant der Medien aus dem eigenen Haus gemeint?

Oder meint der Minister die Medien, genauer den MDR, der die Geschichte aufdeckte?

Nein, es klingt nicht wie eine Drohung. Statt sich wie das LKA Thüringen um Sachlichkeit zu bemühen, lässt der Innenminister die Medien im Ungewissen und damit Raum für Spekulationen.

Aufgabe der Medien ist Sachverhalte von öffentlichem Interesse zu recherchieren und damit an der Meinungsbildung mitzuwirken. Recherche ist nach dem Pressekodex ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Damit verbunden ist die Pflicht, die  Nachricht vor ihrer Verbreitung auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Weitere Sorgfaltspflichten sind Sachlichkeit und Güterabwägung. Dem MDR-Bericht ist keine Vernachlässigung der genannten Pflichten zu entnehmen. Die Quellen (vertrauliche Unterlagen) werden genannt, die Betroffenen kommen zu Wort. Dass bei einer möglichen Überwachung von Dienstcomputern ein besonderes öffentliches Interesse besteht, wird auch der Minister nicht leugnen können.

Als Überbringer der schlechten Nachricht jedenfalls kann den Medien kaum das Schicksal der Boten im Mittelalter drohen. Allenfalls droht tatsächlich ein Glaubwürdigkeitsverlust, wie von Poppenhäger in der genannten Medieninformation formuliert – allerdings nur dann, wenn sich die Geschichte als schlecht recherchiert oder vorsätzlich falsch veröffentlicht herausstellt.

Das Urheberrecht soll novelliert werden. Genauer: Die Rechte der Urheber, vor allem das auf angemessene Honorierung, sollte gestärkt werden. Dafür gab es einen Gesetzentwurf, der gar nicht so schlecht war. Bis er verschlimmbessert wurde. Im Entwurf, der vor der Sommerpause in Bundesrat und Bundestag diskutiert wurde, stärkte das Gesetz plötzlich nicht die Urheber, sondern die Verwerter ( zum Verlauf der Diskussion ). Da hatten Verleger und Sender wohl lauter geschrien als Autoren und Künstler. Wir hatten damals zu einer Blogparade unter dem #starkesUrheberrecht aufgerufen und wollten von euch und Ihnen wissen, wie ein Urheberrecht aussehen muss, damit die Urheber wirklich davon profitieren – und wie es aktuell aussieht. Vielen Dank all den Bloggern da draußen, die sich an dieser Blogparade beteiligt haben.

Das war zum Beispiel Anita Grasse, unsere DJV-Landesvorsitzende, die in ihrem eigenen Blog schreibt: „Und in Zeiten, in denen die Lokalzeitungen ohnehin an allen Enden Personal einsparen, macht es vielleicht auch tatsächlich keinen Unterschied mehr. Ist ja schließlich egal, ob künftig statt vielleicht einem Drittel aller Beiträge von vermeintlich freien Journalisten fast alle von Menschen geschrieben werden, die nie eine journalistische Ausbildung genossen haben. Vor einigen Jahren nannte man sie Bürgerreporter. In Zukunft – wenn durch das mangelhafte Urheberrecht auch die letzten „echten“ Freien ihre Existenzgrundlage eingebüßt und den Beruf aufgegeben haben – wird man sie nur noch Reporter nennen.“ Und um genau das zu verhindern, brauche man ein starkes Urheberrecht: /allgemein/starkesurheberrecht-mein-beitrag-zur-blogparade/

Auch DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall beteiligte sich an der Blogparade. Er schreibt: „Es ist nicht (mehr) selbstverständlich, dass für die Nutzung geistigen Eigentums bezahlt wird. Das Internet hat die Sitten verlottern lassen. Viele meinen, „Content“ sei gratis zu haben, weil jeder Texte, Töne und Bilder kostenfrei herstellen und anbieten kann. Diese Haltung berücksichtigt aber nicht, dass es Profis gibt, deren beruflich die redaktionelle Erarbeitung von Inhalten ist. Genauso wie es Millionen Hobby-Fußballspieler gibt, gibt es sicher genauso viele Hobby-Journalisten. In beiden Bereichen jedoch gilt: Wer mit guter Ausbildung und professionellem Handwerk aktiv ist, muss von diesem Beruf aber auch leben können.“ Warum der neue Gesetzentwurf das nicht leistet, beschreibt er in seinem Beitrag unter /2016/05/starkesurheberrecht-eine-frage-des-uber.html

Das es auch anders geht, beschreibt Susann Winkel in ihrem Beitrag über die Honorarpraxis ihrer aktuellen Auftraggeber, die auch jetzt schon, ohne Gesetzesnovellierung, einen fairen Umgang mit ihren Urhebern pflegten: „Zu meinen wichtigsten Auftraggebern gehören die evangelischen Verlagsunternehmen in Deutschland, die in einem regen Austausch miteinander Wochenzeitungen für die einzelnen Landeskirchen erstellen. Immer wieder gern genommen sind dabei Beiträge zu Themen von überregionaler Relevanz, etwa großen Sonderausstellungen. Findet eine Redakteurin in Hamburg oder ein Redakteur in Stuttgart Gefallen an einem Beitrag, den ich für eine Redaktion in Weimar geschrieben habe, dann erhalte ich eine höfliche E-Mail, ob ich mit einer weiteren Veröffentlichung einverstanden wäre. PDF- und Papierbeleg sowie weitere Vergütung sind Selbstverständlichkeiten.“ Den ganzen Beitrag gibt es hier: /blog

Auch Dr. Bernd Seydel berichtet in seinem Blogbeitrag über eigene Erfahrung. Die allerdings waren weniger erfreulich als die von Susann Winkel: „Vor kurzem entdeckte ich auf einer Seite im Internet ein Foto von mir. Es begrüßt fröhlich alle Besucher als Banner stets oben auf jeder Seite. Es zeigt eine Drahtskulptur eines befreundeten Künstlers. Bis jetzt finde ich das alles ganz schön. Ärgerlich: Ich als Fotograf weiß davon nichts, wurde nicht gefragt und natürlich nicht bezahlt. Das ist die schlechte Seite der Nachricht. Die gute Seite: Der Künstler und ich haben mit dem Betreiber der Internetseite gesprochen, ihm einen Honorarvorschlag gemacht und er hat zugestimmt. Die Rechnung ist schon geschrieben.“ Zu seinem Beitrag geht es hier entlang: /urheberrechte-sind-durchsetzbar/

Und Dr. Bernd Seydel hat sich einige Tage später aus aktuellem Anlass mit einem zweiten Beitrag an der Blogparade beteiligt. Darin geht es eher um die praktische Umsetzbarkeit eines Urheberschutzes – und die Frage, ab wann man eigentlich Urheber, zum Beispiel eines Fotos, ist. „Als ich vor einer Sehenswürdigkeit stehe, die ich dokumentieren möchte, werde ich angesprochen: ‚Können sie ein Foto von uns machen?‘ Drei ältere Damen lächeln mich an. Ich will schon zu meiner Kamera greifen, weil ich auf einen lukrativen Zusatzjob spekuliere, da drückt mir die eine Dame ihr iPhone in die Hand und kuschelt sich mit ihren beiden Freundinnen zusammen. Da zucke ich zusammen. […] Denken wir doch mal ganz nüchtern nach: Ich bekomme ein Handy von jemandem, den ich nicht kenne, für eine kurze Zeit geliehen ? Ausgehändigt ? Zur Verfügung gestellt ? Ich nehme es an, fotografiere die drei Grazien. In dem Moment habe ich doch Urheberrechte für mich erzeugt. Ich bin der Urheber dieses Fotos, das ich mit einer Kamera gemacht habe, die mir nicht gehört. […] Zurück zu den Damen. Ich mache das Foto wie erbeten. Die Urheberrechte daran habe ich automatisch miterzeugt. Angenommen, die drei verschwinden, veröffentlichen das Foto und weil es so toll oder irgendetwas daran spannend ist, verkaufen sie es an eine Agentur und verdienen Geld damit. Und ich? Ich blöder Depp habe nichts davon, weil ich einfach nur freundlich sein wollte.“ Den ganzen Beitrag (und Bernd Seydels persönliche Auflösung des Dilemmas) finden Sie hier: /millionenfach-urheberrecht-verletzt/

Mariana Friedrich beschreibt in ihrem Blogbeitrag die Folgen, die das neue Urheberrecht für Urheber hätte: „Stellt dir vor, du schreibst einen Hit. Sowas richtig großes, ‚Yesterday‘ von den Beatles oder ‚Thriller‘ vom King of Pop oder ein ähnliches Kaliber. Aber egal, wie oft sich deine Fans deinen Ohrwurm kaufen, du wirst nur für die allererste Platte bezahlt. Den Rest der Einnahmen streicht die Plattenfirma ein. Und schreibt vielleicht sogar ihren Namen statt deinen über den Song. Unfair, oder? In etwa so kann man sich vorstellen, was der Bundestag derzeit zum Thema Urheberrecht verhandelt.“ Ihre Beurteilung der Sache – übrigens aus dem Blickwinkel einer festangestellten Redakteurin – finden Sie hier: https://tuerknauf.wordpress.com/2016/06/05/marionetten-der-lobbyisten/

(rl) In den vergangenen Tagen erreichten den DJV Thüringen Meinungsäußerungen zu einer OTZ-Aktion zum Erhalt der Kreisfreiheit von Gera.

Die Aktion schadet dem Ansehen der Branche, da geht es nicht allein um die OTZ. Man kann ja von der Gebietsreform halten was man will, eine ausgewogene Berichterstattung sieht aber anders aus.

Jörg Riebartsch, Chefredakteur der OTZ, erklärt in seinem Blog die Aktion. So habe eine deutliche Mehrheit im Stadtrat für die Kreisfreiheit der Stadt votiert. Es gäbe auch keine Pflicht oder gesetzliche Bestimmung, “die einer Zeitung auferlegt, neutral zu sein”. Stolz, der verloren geht, die Stadt, die im Landkreis untergeht, Förderungen, die ausbleiben – Bürger, Amtsträger und Wirtschaftsvertreter äußern ihre Ängste, pochen auf die kommunale Selbstverwaltung, bezeichnen die Pläne der Landesregierung als unausgegoren.

Das Dossier zur Aktion finden Sie hier .

Machen Sie sich selbst ein Bild und schreiben Sie uns Ihre Meinung!

(hb) Das soll alles viel praktischer sein und Zeit sparen: die einen beschaffen das Material draußen in der Region, die anderen verarbeiten es in der Zentrale. Daher würde die Organisation der Redaktion auch so verändert werden: in der Zentrale sitzen sogenannte Bearbeiter, die das Rohmaterial der Kollegen und Kolleginnen zu kurzen oder längeren Nachrichtenfilmen machen.
Es ist aber nicht praktischer, wenn sich zwei Menschen in ein Thema einarbeiten müssen. Der Nachrichtenfilm wird nicht besser, wenn zwischen dem Lieferanten und dem Bearbeiter des Rohmaterials Informationen verloren gehen.
Das zeigt sich manchmal an Kleinigkeiten: Ortsnamen werden von den Kollegen in der Zentrale falsch ausgesprochen oder Dörfer in andere Landkreise verschoben. Das kommt aber auch zum Vorschein, wenn bei komplexen Themen verschiedene Aspekte in einen Topf geworfen werden, die da gar nichts zu suchen haben.
Für die Kontakte zu Gesprächspartnern in der Region ist es überdies schlecht, wenn die Reporter mit dem Endprodukt nichts zu tun haben. Wie sollen wir uns für die gesendeten Fehler rechtfertigen? Wir sollten schließlich nicht behaupten, dass für unseren Kollegen in der Zentrale ausgerechnet dieses Thema neu war, oder? Aber sonst seien sie dort alle wirklich kompetente, liebenswürdige Zeitgenossen! Ehrlich. Werden wir dann nochmal gute Tipps oder exklusive Informationen bekommen?
Dazu kommt, dass es sowieso Probleme zwischen den Reportern draußen und die Redakteuren drinnen gibt: man hält sich wechselseitig für bequem beziehungsweise ahnungslos. Eine neue Arbeitsweise sollte diese Strukturen nicht noch weiter verfestigen.

(ag) Unter dem #starkes Urheberrecht startet der DJV Thüringen heute eine Blogparade. Gefragt sind Blogger und Autoren, Laien und Profis, Journalisten und Künstler. Gesucht ist eine Antwort auf die Frage „Warum brauchen wir ein starkes Urheberrecht und wie muss das aussehen?

Gerade wird der Gesetzesentwurf der Bundesregierung diskutiert, der das Urheberrecht neu regeln soll. Kann man an sich nichts dagegen haben, denn die aktuelle Fassung reicht für Kreative nicht aus, ihren gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung durchzusetzen. Nur hat der Regierungsentwurf ein Problem: Wer ihn geschrieben hat, war offenbar durch die Lobbyarbeit der Medienunternehmen ein bisschen verwirrt und hat die Regelungen aus den Augen verloren, die zu einem ausgeglichenen Vertragsverhältnis und zur Durchsetzung des Vergütungsanspruchs führen sollen.  Der erste Entwurf aus dem Bundesjustizministerium berücksichtigte das noch und stärkte folgerichtig die Position der Urheber, also jener, die ein Werk schaffen – Künstler, Journalisten, Musiker, Komponisten, Autoren und so weiter. Dass dieser erste, der Referentenentwurf, nicht die finale Fassung eines Gesetzentwurfs ist, ist klar. Auch dass das eine manchmal sehr deutlich vom anderen abweicht, wundert nicht. Wenn aber der finale Regierungsentwurf sozusagen das genaue Gegenteil vom Referentenentwurf ist, darf man sich schon mal die Augen reiben. So geschehen also jetzt beim Urheberrechtsgesetz. Und das Schlimme: Es sieht nicht so aus, als wolle der Bundesrat heute daran noch etwas ändern.

So wird also, geht der Entwurf in der Fassung auch noch durch den Bundestag, ein Urheberrecht gelten, das zum Beispiel Nutzern der Werke erlaubt, die Auskunft darüber zu verweigern, wo, wann, wie lange oder wie oft das Werk veröffentlicht wurde. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein freier Journalist schreibt und realisiert ein Stück für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Der Beitrag wird ausgestrahlt und dafür wird ein Honorar gezahlt. Nun ist es im öffentlich-rechtlichen Fernsehen hierzulande aber üblich, solche Filme innerhalb der ARD-Anstalten auszutauschen. Nach ein paar Monaten möchte der Journalist, der den Film vielleicht für den MDR gedreht hat, also wissen, ob er inzwischen auch beim NDR oder WDR oder sonst wo gelaufen ist. Darauf bekommt er heute schon kaum eine Antwort, weil es angeblich technisch nicht möglich wäre, das nachzuvollziehen. Geht der Gesetzentwurf durch, brauchen sich die Sender künftig derartige Ausreden nicht mehr einfallen lassen. Sie sind nicht zur Auskunft verpflichtet.

Oder, anderer Fall: Ein freier Autor schreibt Sachbücher. Dafür bekommt er als kleiner, unbekannter Neuling einen Vertrag mit einem Verlag, in dem ein Honorar festgeschrieben ist, das eher als Taschengeld durchgeht. Nach ein paar Jahren hat er sich aber einen Namen gemacht, seine Bücher verkaufen sich gut und er will vor der nächsten Auflage auch die Honorare für seine ersten Bücher neu verhandeln. Nach dem Gesetzesentwurf soll das nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Schließlich könnte es ja die Existenz der Verlage bedrohen. Kurze, total unsachliche Entgleisung an dieser Stelle: Ich möchte mal sehen, wie die ihre Existenz sichern wollen, wenn es keine Autoren mehr gibt, die ihnen Bücher liefern. Und wenn die nicht davon leben können, wird es sie bald nicht mehr geben.

Ebenfalls nicht vorgesehen im Gesetz, jedenfalls in keiner erwähnenswerten Fassung: ein ordentliches Verbandsklagerecht. Klingt erstmal nicht so, als müssten Künstler an etwas so trockenem Interesse haben. In Wirklichkeit aber scheitert die Durchsetzung ordentlicher Honorare am Fehlen genau dieser Regelung – und natürlich an der Fairness und dem Gerechtigkeitssinn der Verwerter, aber das wäre ein ganz, ganz anderer Post. Verbandsklagerecht bedeutet, dass der Künstler oder eben Autor nicht mehr selbst gegen einen Verlag oder einen anderen Verwerter klagen muss, sondern das seinem Berufsverband überlassen könnte. Gibt es bisher nicht. Ergebnis: Gegen Dumping-Honorare und Buy-out-Verträge klagt nur, wer ohnehin nie wieder mit diesem Auftraggeber zusammenarbeiten wollte und auch sonst nicht auf einen positiven Auftraggeber-Leumund angewiesen ist. Das gilt besonders in kleinen Bundesländern mit einer – na, sagen wir „überschaubaren“ – Medienlandschaft wie Thüringen.

Hier herrscht in Sachen Urheberrecht heute schon der Wilde Westen. Freie Journalisten arbeiten zu lächerlichen Honoraren, für die sie aber dennoch alle Rechte an ihren Werken abgeben. Soll heißen, mit der einmaligen (schlechten) Bezahlung des Textes darf der Verlag diesen auf allen Kanälen verbreiten, die er heute benutzt (also auch online, in sozialen Netzwerken) und sogar in denen, die vielleicht mal in Zukunft erfunden werden. Und manchmal ist es dem Freien dabei nicht mal erlaubt, seine Texte zeitgleich anderen Verwertern anzubieten, um so über die Quantität die Miete reinzuholen. Ein Urheberrechtsgesetz sollte solche Zustände eigentlich beseitigen und sie nicht noch juristisch zementieren. Genau das passiert aber mit dem aktuellen Entwurf.

Und genau deshalb wollen wir es jetzt genauer wissen und starten diese Blogparade. Unter #starkesUrheberrecht wollen wir von euch und Ihnen wissen: „Warum brauchen wir eine starkes Urheberrecht und wie muss das aussehen?“. Veröffentlicht euren Blogpost dazu bitte bis Ende Mai und hinterlasst uns in den Kommentaren einen Link zu eurem Post, damit wir ihn am Ende gemeinsam mit allen anderen Teilnehmern hier veröffentlichen können.

Also, ran an die Tasten: Schreibt! Und teilt diesen Aufruf gern so großzügig wie möglich. Nur so wird aus dem Gesetzentwurf vielleicht doch noch etwas, das den Namen URHEBERRECHTSgesetz auch verdient!

Übrigens, was der DJV zusammen mit der Initiative Urheberrecht am aktuellen Gesetzentwurf im Detail kritisiert, können Sie/könnt ihr hier nachlesen.

(rl) Der DJV Thüringen hatte sich im Januar 2016 entschieden, die Geschäftsführung der Mediengruppe Thüringen zu Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der TA, OTZ und TLZ aufzufordern. Diesem Handeln lag die Überzeugung zugrunde, dass die Geschäftsführung im ersten Halbjahr Maßnahmen zur Umstrukturierung bekannt geben wird. Die Ansicht teilten auch die Betriebsräte der Gruppe, mit denen sich die Gewerkschaften seit Mitte vergangenen Jahres regelmäßig treffen.

Die Antwort der Geschäftsführung auf die Verhandlungsaufforderung ist bekannt. Der 22. Februar 2016 wird noch lange im Gedächtnis haften bleiben.

Das Ausmaß der Umstrukturierungen schockierte, lähmte, machte sprachlos. Zwar werden (noch) keine UGs, eine Spezialform der GmbH, wie in Magdeburg gegründet. Die Blaupause jedoch ist vorhanden. Von 299 Beschäftigten der TA, OTZ und TLZ sollen 94 gekündigt werden. Eine Dimension, die nur mit dem Vorgehen der damaligen WAZ-Gruppe in Essen im Jahr 2009 vergleichbar ist.

Über die Notwendigkeit des Stellenabbaus in diesem Umfang ließe sich trefflich streiten, es geht wegen des Tendenzschutzes nicht. Es sei denn, der Streit wird auf der Straße ausgetragen. Die Voraussetzungen dafür sind nicht die günstigsten. Den Lokalredakteuren wurde von Anfang an erklärt, sie seien nicht betroffen und würden durch § 613a geschützt zu unveränderten Bedingungen in die neue Gesellschaft wechseln. Dass nun einige Kolleginnen und Kollegen vor einem Wechsel des Arbeitsortes stehen, ändert daran nur wenig. Um den Verlust des Arbeitsplatzes müssen vor allem die Redakteurinnen und Redakteure in den Mantelredaktionen und alle Redaktionssekretärinnen bangen.

Dann die ersten Reaktionen auf die Sparpläne der Geschäftsführung. Die Betriebsräte verlangen detaillierte Informationen und die Beratung über die geplanten Maßnahmen. Der DJV Thüringen verlangt Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation, weil Kosteneinsparungen allein nicht die Lösung sein können. Zusammen mit Ver.di fordert die Journalistengewerkschaft Sozialtarifverhandlungen, Gewerkschaftsvertreter sitzen vorerst als externe Sachverständige mit am Verhandlungstisch.

Die Geschäftsführung verspricht der Öffentlichkeit, dass nun die Qualität der Zeitungen besser und die Lokalteile umfänglicher werden. Dazu sollen vor allem 11 zusätzliche Stellen in den Lokalredaktionen beitragen. Betrachtet man jedoch das Personaltableau wird offenbar, dass zwar künftig mehr Redakteurinnen und Redakteure für Lokalredaktionen tätig werden, aber eben nicht in Lokalredaktionen. Der bisherige Stellenplan enthält 120 Arbeitsplätze ohne die Seitenproduktion, die noch am Desk/Regionaltisch angesiedelt ist. Davon sind 113 besetzt. Nun sollen es 132 Stellen sein, davon jedoch 27 in den fünf Produktionsköpfen, die für die Seitenproduktion zuständig sein werden. Es bleiben also 105 von 120 Arbeitsplätzen in den Lokalredaktionen. Den ganzen Beitrag lesen »

Der DJV Thüringen fordert die Geschäftsführung der Mediengruppe Thüringen auf, das Redaktionskonzept mit dem Personal umzusetzen, das derzeit in den beiden Zeitungsverlagen beschäftigt wird. Die Pläne der Geschäftsführung sehen vor, dass gerade einmal 11 Redakteurinnen/Redakteure die Lokalredaktionen verstärken sollen. Dem steht ein Abbau von insgesamt 94 Stellen gegenüber.

Mit einem Drittel weniger Personal soll der Auflagenrückgang zumindest verlangsamt werden. Wer glaubt angesichts der bisherigen Erfahrungen an solche Verheißungen?

Ein Chefredakteur musste gehen, weil er eine kritische Haltung zur Installation eines News-Desks hatte. Damit lag er so falsch nicht, weil die als Sparmodell gedachte Umstrukturierung nun wieder rückgängig gemacht wird.
Eine Geschäftsführerin musste “aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die strategische Ausrichtung” den Schreibtisch räumen. Ihr Nachfolger stand bereits vor der Tür.
Anfang des Jahres traf es den TLZ-Chefredakteur, der wegen “unterschiedlicher Auffassungen über die zukünftige Entwicklung der Zeitung” den Stuhl vor die Tür gesetzt bekam. Nur ein kleiner Ausschnitt des Kommen und Gehens beim größten Medienarbeitgeber Thüringens. Kontinuität sieht anders aus.

Der DJV Thüringen wird nun mit den Betriebsräten und den Beschäftigten alle Handlungsmöglichkeiten nutzen, die Sparorgie zu verhindern.
Übrigens: Nach dem Gesetz ist der Arbeitgeber zur rechtzeitigen und umfassenden Information des Betriebsrats über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen verpflichtet. Der Gesetzgeber meint damit etwas anderes, als es der Arbeitgeber heute mit der Bekanntgabe seiner strukturellen Veränderungen praktiziert hat.

Gemeinsam mit dem Bundesverband haben wir heute eine Pressemitteilung veröffentlicht. Und das ist die Pressemitteilung der Geschäftsführung.

(rl) Beginnen wir mit der positiven Nachricht. Immerhin 68 Prozent der Thüringer Freien geben an, in der VG Wort zu sein (Bund 71 Prozent). Einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild/Kunst hat jedoch nur jeder dritte Freie abgeschlossen, was aber noch deutlich über dem bundesweiten Ergebnis von 19 Prozent liegt.

Die Freien in Thüringen sind zu 79 Prozent durch die Künstlersozialkasse (KSK) abgesichert. Bundesweit trifft das nur auf zwei Drittel zu. Eine Zusatzversicherung mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 15. Krankheitstag haben 26 Prozent der freien Journalistinnen und Journalisten.

Nach der Renten- und Krankenversicherung sind eine private Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung für die Existenzsicherung enorm wichtig. Jedoch nur 16 Prozent haben sich für den Fall der Berufsunfähigkeit versichert und 21 Prozent eine private Unfallversicherung abgeschlossen. 37 Prozent der Thüringer Freien verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung haben sich nur 5 Prozent entschieden. Das mag auch an den zu geringen Leistungen aus der Versicherung liegen.

„Der Dorfteich war durchschnittlich 1 m tief. Und trotzdem ist die Kuh ersoffen.“

(ra) Meine Großmutter Alexandrine stieß mich schon als klugscheißenden Dreikäsehoch auf den Umstand, dass man mit gesunder Skepsis statistischen Werten und Prozentangaben zu begegnen habe.

Insofern nehme ich recht gelassen, dass bundesweit die Freien, die an der Umfrage teilnahmen, eine 41-Stunden-Woche haben sollen. Selbst die acht Stunden „Mehrarbeit“ im Freistaat registriere ich nahezu emotionslos.

Bringt man aber die Arbeitszeit mit den Einkünften in Verbindung, wird es spannend: Da bleibt zwar offen, ob die 49 Arbeitsstunden pro Woche die abgerechnete, demnach bezahlte Arbeitszeit ist oder ob da noch die Stunden hinzukommen (müssten), die für Buchhaltung, Akquise, Fahrerei etc. draufgehen.

Wäre es die bezahlte Zeit, kämen bei einer 49-h-Woche und 2.123 Euro monatlichem Durchschnittshonorar 10,00 Euro Stundenhonorar in Thüringen heraus. Wer hauptsächlich für Tageszeitungen arbeitet, hat gar nur einen Stundensatz von 6,57 Euro.

Offen ist auch, ob die Honorareinnahmen netto oder brutto sind. Schließlich würden diese Umsätze dann noch bei jenen, die umsatzsteuerpflichtig sind (also mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr machen), um mindestens 7 % ausfallen – vorausgesetzt, die Honorare sind reine journalistische Dienstleistungen. Bei allen anderen würden weitere 19 % abschmelzen.

Doch selbst, wenn die 10,00 Euro bzw. 6,57 Euro Stundenhonorar netto wären, wären sie weit entfernt von auskömmlichen Einnahmen eines Selbstständigen. Umso mehr, da 68 % der Thüringer Freien mit ihrer journalistischen Tätigkeit ihr Haupteinkommen verdienen (Bund 57 %).

Die errechneten Stundenhonorare belegen auch: Die Annahmen des DJV, dass jeder Zweite der Freien im Landesverband eigentlich unter der Armutsgrenze lebt und „Aufstocker“ sein müsste, ist keine Schwarzmalerei. Nicht wenige rettet nur, das Ehe- oder Lebenspartner festangestellt sind und ein zweites Einkommen heimbringen.

Erwägt man dies alles, verblüfft, dass nur jeder 5. Freie mit seiner Auftragslage unzufrieden sei, sie als „schlecht oder sehr schlecht“ empfände.

Womöglich liegt es daran, dass laut Statistik die meisten Thüringer Selbstausbeuter das seit 16 Jahren machen und jeder zweite von ihnen diese Karriere nicht freiwillig startete. Das lehrt Demut bzw. raubt Kraft und Mut, sich gegen solche prekären Verhältnisse zu wehren. Hinzu kommt, dass nur wenige von den Freiberuflern in ihrem Umfeld Beispiele dafür finden, wie es auch anders gehen kann.

Ich werde erst die „Internationale“ zitieren, um mich dann endgültig unbeliebt zu machen:

„Es rettet uns kein höh’res Wesen,
kein Gott, kein Kaiser noch Tribun
Uns aus dem Elend zu erlösen
können wir nur selber tun!“

Seit 2002 arbeite ich als freiberuflicher Journalist. Ich verdinge mich – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr an Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Aus bekannten Gründen. Die 2.123 Euro Durchschnittshonorar erzielte ich z. B. schon vor einem Jahrzehnt mit den Titeln in Südthüringen bei einer Sechs-Tage-Woche und wenigstens 60 h Arbeitszeit, fuhr bis zu 1.000 km pro Woche quer durch den Freistaat.

Aufträge kamen meist im Laufe des Vormittags mit Lieferfrist bis zum Redaktionsschluss, selten mit ein, zwei Tagen Vorlauf. Das erschwerte, besser: verhinderte jeden Versuch, andere Kunden/Honorarquellen zu finden.

Trotz Fleiß und Einsatz und hochwertiger Zuarbeit blieb am Ende des Monats nach Abzug der Kosten kaum Nennenswertes übrig. Ein Zufall kam zu Hilfe: Ein bundesweit agierender Verband suchte PR-Assistenz, weil er seine Jahreshauptversammlung in Erfurt absolvierte. Ich bekam dafür den Auftrag. Daraus wurde eine bis heute währende Kooperation.

Das gab mir 2005 den Mut, eben auf diese Schiene zu setzen und mich auch über die Thüringer Landesgrenze hinaus zu wagen.

Vor allem jetzt als Öffentlichkeitsarbeiter unterwegs, bekomme ich nun angemessene Honorare. Dafür habe ich aber auch hart gekämpft und vor allem durch Empfehlungen zufriedener Kunden neue Kontakte bekommen.

Meine Botschaft heißt deshalb klipp und klar: Nicht länger mit den bescheidenen Verhältnissen abfinden, Pops hoch bekommen, Krönchen zurechtrücken, Staub aus den Kleidern klopfen und selbstbewusst und souverän auf „Kundenfang“ gehen. Geht noch viel besser, wenn man mit Kollegen erst zur Probe netzwerkt und dann gemeinsam Akquise betreibt. Vor allem dann, wenn man/frau nicht der/die geschickteste VerhandlerIn ist.

Und: Sich NIE unter Wert verkaufen. Auch nicht zum „Anfüttern“etc. Honorare anbieten, von denen man nicht leben kann. Wer sich billig macht, muss sich nicht wundern, wenn er billig behandelt wird.

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