(rl) Der Rundfunkrat des MDR kann am Montag (9. Dezember 2013) den Prozess der Erneuerung des Senders mit einem Votum für eine Redakteursvertretung unterstützen. Auf der Tagesordnung der Sitzung steht der Beschluss über den Entwicklungsplan der MDR-Geschäftsleitung bis 2017. Seit ca. zwei Jahren wird im Sender um die Einführung eines Redaktionsstatuts gerungen.

Der DJV und die Initiativgruppe für ein solches Statut haben wenig übrig für die “väterliche Umarmung” einer Dienstanweisung, mit der die MDR-Geschäftsleitung künftig Programmkonflikte lösen will. Dieses Verfahren wäre eine Abkehr von der bewährten Praxis in anderen Sendern. Es besteht auch keine Notwendigkeit dazu. Vor wenigen Wochen erst warb NDR-Intendant Lutz Marmor aus eigener Erfahrung für Redaktionsstatute als sinnvolles Instrument zur Lösung von Programmkonflikten.

Nach Ansicht des DJV Thüringen bietet ein unabhängiges, von den Programmmitarbeitern gewähltes Gremium die beste Gewähr dafür, inneren und äußeren Versuchen der Einflussnahme auf die journalistische Arbeit entgegenwirken und Konflikte lösen zu können. Misstrauen ist hier fehl am Platz. Schließlich sind die Programmmitarbeiter erwachsene, hochqualifizierte Menschen, die täglich kompetent und mit großer Sorgfalt ihre Arbeit leisten.

Positiv an der vorliegenden Dienstanweisung ist, dass sowohl Festangestellte als auch Freie zu den Programmmitarbeitern zählen sollen. Das ist deshalb wichtig, weil der MDR eine große Zahl freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Kritisch sieht der DJV jedoch die Schaffung eines Beirats der Intendantin zur Beilegung von Programmkonflikten. Die Mitglieder des Beirats sollen von der Intendantin berufen werden. Vorgesehen ist, dass aus jedem Landesfunkhaus sowie aus der Fernseh- und Hörfunkdirektion und dem Bereich Telemedien je ein Programmmitarbeiter dem Beirat angehört. Ergänzt wird das Gremium durch zwei redaktionelle Vorgesetzte. Dem Beirat vorstehen soll der Juristische Direktor des MDR.

Außer beim BR und SWR gibt es Redakteursvertretungen bei den anderen ARD-Anstalten, beim ZDF, Deutschlandradio und bei der Deutschen Welle. Der neue SWR-Staatsvertrag, der zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft tritt, enthält auch eine Vorschrift zur Bildung einer Redakteursvertretung. Seit vielen Jahren haben sie sich als nicht hierarchisch eingebundenes Gremium bewährt, Programmkonflikte zwischen Programmmitarbeitern und Vorgesetzten gelöst und Programmentscheidungen von arbeitsrechtlichem Druck fernhalten können.

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben